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Schulgeld

Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und Finanzierung der Schulen entsprochen wird. Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken.

Elternbeiträge sind in Schleswig-Holstein vom Schulgesetz vorgeschrieben. Um trotzdem allen Kindern - ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern - den Besuch der Waldorfschule zu ermöglichen, bildet unsere Elternschaft eine Solidargemeinschaft, die es ermöglicht, auf Antrag ein ermäßigtes Schulgeld zu bezahlen.

Beitragsermäßigungen können nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung unseres Schulträgervereins für jeweils ein Jahr ausgesprochen werden. Verlängerungen sind auf erneuten Antrag möglich.

Die Waldorfschulen setzen sich politisch für eine gleichberechtigte Behandlung der Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft ein.