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Liebe Schulgemeinschaft!

Am vergangenen Montag und Dienstag haben im Zusammenhang mit der Abiturprüfung 2022 Gespräche mit sechs Schülerinnen und Schülern aus der 13. Klasse stattgefunden. Unmittelbar danach ergab sich aus diesen Gesprächen eine Vielzahl von unterschiedlichen Reaktionen, Mitteilungen, Einschätzungen und Urteilen, die sich in großer Geschwindigkeit in einem weiten Kreis von Menschen verbreiteten und mittlerweile ihren Weg auch über das Internet in die Öffentlichkeit genommen haben. Wir bedauern diese Entwicklung und möchten die Schulgemeinschaft auf diesem – nun ebenfalls öffentlichen – Weg über die näheren Umstände der Angelegenheit informieren.

Den sechs Schülerinnen und Schülern musste in dieser Woche (nach vielen individuellen Vorgesprächen) leider eröffnet werden, dass ihr jeweiliger Leistungsstand für eine Anmeldung zum Abitur 2022 nicht ausreicht.
Seien Sie zunächst versichert, dass wir die Enttäuschung und Wut der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie auch der Klasse insgesamt gut verstehen können. Das Ziel, in diesem Schuljahr gemeinsam das Abitur zu machen, lässt sich nun doch nicht für alle erreichen. Auch war der Termin für diese Gespräche wohl nicht genügend kommuniziert und wirkte so in seiner gefühlten Plötzlichkeit erschütternd. Das tut uns von Herzen leid – wir werden in Zukunft versuchen, es besser zu machen.

Um jedoch erkennen zu können, warum den Schülerinnen und Schülern das Abitur ganz sicher nicht „verwehrt” und das „Grundrecht auf freie Schulwahl”  nicht verletzt wurde sowie ihre Leistungen ihnen nicht „vorgeworfen” wurden (so bereits online kursierende Vorwürfe), bedarf es einiger sachlicher Informationen.

— Die Waldorfschulen in Schleswig-Holstein sind (per Schulgesetz) „staatlich genehmigte, aber nicht staatlich anerkannte” Schulen (sog. Ersatzschulen). Das bedeutet, dass die auch an unserer Schule vorgeschriebenen staatlichen Prüfungen als „Externenprüfungen“ stattfinden müssen. Das wiederum heißt, dass unsere Schüler als „Externe” (mit Lebenslauf, Passbild und persönlichem Anschreiben) um Aufnahme ins jeweilige Prüfungsverfahren ansuchen müssen. Eine Anmeldung mit einem nicht ausreichenden Leistungsstand führt automatisch zum Ergebnis: Nicht bestanden. Davor wollten die Kollegen die betroffenen Schülerinnen und Schüler bewahren. (Man darf insgesamt bei zwei Versuchen nur einmal durchfallen!)

— In diesem Schuljahr wurden in die 13. Klasse auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, deren Voraussetzungen für ein Bestehen der Abiturprüfungen im Jahre 2022 in ausführlichen (und häufig mehrfachen) Gesprächen aus unterschiedlichen Gründen als allenfalls gering eingeschätzt wurden. In diesen Fällen wurde eine Probezeit verabredet, in deren Verlaufe man gemeinsam schauen wollte, wie sich die Chancen auf eine mögliche Anmeldung zum Abitur entwickeln. Weitere Gespräche und beratende Hinweise (z.B. Wechsel auf ein berufsbildendes Gymnasium, wo es bis zu den Herbstferien noch freie Plätze gab) fanden statt. Die Gespräche am vergangenen Montag gründeten auf einer sachlich-realistischen, von langjähriger Erfahrung im Umgang mit den Abiturprüfungen getragenen Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen, die diese während der vorangegangenen Klassenkonferenz gemeinsam erarbeitet hatten.
Alle sechs Schülerinnen und Schüler haben bereits einen Schulabschluss (MSA).

— Die staatlichen Anforderungen an den Wissens- und Lernstand der Abiturientinnen und Abiturienten – hier insbesondere in den Fächern Englisch und Deutsch auf erhöhtem Niveau als zentral gestellten Prüfungen – können wir als „Ersatzschule” nicht beeinflussen. Demokratische Entscheidungen auf diesem Feld sind auf schulischer Ebene nicht möglich, durch das Nadelöhr des genormten Leistungsnachweises müssen sich die Prüflinge durcharbeiten. Wir unterstützen sie nach Kräften dabei.

Es ist schmerzlich und auch neu für unsere Gemeinschaft, dass die Ereignisse aus der 13. Klasse über die Schulgemeinschaft hinaus in die Öffentlichkeit getragen worden sind. Ohne angemessene Darstellung des Sachverhaltes ergibt sich auf diese Weise aus der Erregung heraus ein „framing”, das einen für alle Beteiligten zuträglichen und konstruktiven Umgang mit der Situation erschwert.
Unser aller Zusammenwirken in der Waldorfschule beruht auf einem kostbaren Gut: dem Vertrauen. Es wächst über Jahre, will gepflegt und gehegt sein. Manchmal kommt es vor, dass es verletzt wird. Dann ist sorgfältiges Miteinander-Sprechen und ganz viel Zuhören das beste Heilmittel.
Wir wünschen unserer Schule und unserer Gemeinschaft, dass sie auch weiterhin im Vertrauen auf ein gemeinsames Ziel zusammenwirkt: Zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler im umfassendsten Sinne.

Ihre Schulleitungsgremien


Adressen, Ansprechpartner

Die aktuelle Liste der Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.waldorfschule-flensburg.de/unsere-schule/gremien-und-ansprechpartnerinnen.html


Redaktion

Andreas Cziepluch, Reinhard Elsler, Constanze Hafner, Tatjana Sordia