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Corona-Schulinformation des Landes Schleswig-Holstein
Es gelten ab dem 01. März folgende Regelungen:
Flensburg
Die Regelungen vom 15. Februar 2021 zum Distanzlernen mit Ausnahme der Notbetreuung sowie zu den Präsenzangeboten für Abschlussklassen unter Beachtung der besonderen Hygieneregeln, bleiben bestehen.
Kreis Schleswig-Flensburg (Dies gilt nicht für Waldorfschule und Waldorfkindergarten!)
Ab 1. März 2021 wird an den Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1 – 4 der Unterrichtsbetrieb in Form des Wechselunterrichts aufgenommen. In welcher Form der Unterricht für die Zeit ab dem 8. März 2021 fortgeführt wird, wird unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium am 1. März 2021 entschieden.
Im Randbereich des Flensburger Stadtgebiets wird entgegen der zuvor genannten Regelung des Wechselunterrichts der Schulbetrieb über den 28. Februar 2021 hinaus bis zum 7. März 2021 im Wege des Distanzlernens fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.
Welche Schulen dies genau betrifft, wird aktuell durch das örtliche Gesundheitsamt in Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet. Hierzu erhalten die betroffenen Schulen nach Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eine gesonderte Information.
Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzangebote unter strengen Hygienevorgaben (insbesondere Mindestabstandsregel und MNB-Pflicht).
In den Klassen 1 – 6 gibt es ein Notbetreuungsangebot.
Es gilt weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätigen sowie für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Inzidenzwert. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 8. März 2021 und findet sich unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210219_Schulen-Coronaverordnung.html
Brief von Ministerin Karin Prien zum Schulbeginn ab dem 22.02.2021
Medieninformation zum Schulbeginn ab dem 22.02.2021
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Unsere Kinder sind das Tor zur Zukunft.

Sie sind es, die in Zukunft Lösungen zu den globalen Herausforderungen finden müssen, denen wir heute gegenüberstehen.
Das fordert menschliche Fähigkeiten auf Gebieten, die wir erst zu verstehen angefangen haben. Heutige Erziehung muss Kindern ermöglichen, solche Fähigkeiten zu entwickeln, die über reine Tradition und herkömmliches Wissen hinausführen.
Waldorf-Pädagogik strebt dieses Ziel an. Sie möchte die Entwicklung von Menschen so begleiten, dass sie Initiatoren eines kulturellen Fortschritts werden können.
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Stuttgarter Erklärung
Waldorfschulen gegen Diskriminierung
Verabschiedet von der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen, Stuttgart, am 28. Oktober 2007
Stuttgarter Erklärung zum Download (PDF)